Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung der Bedingungen
Lieferungen, Leistungen und Angebote der net-lab GmbH (im Folgenden „net-lab“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Bei Zustandekommen eines Vertrages gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. seine Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
2. Vertragsabschluß
(1) Alle in Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich net-lab maximal 30 Tage gebunden, wenn nicht andere Zeiträume vereinbart wurden.
(2) Der Vertragspartner ist im Falle eines Kaufes mind. sechs Wochen, bei Aufträgen im Bereich Dienstleistung mind. zwei Wochen nach Auftragseingang gebunden, soweit nicht ein anderes vereinbart wurde.
Ein Vertrag gilt als vereinbart, wenn net-lab nach Auftragseingang nicht binnen vier Wochen die Annahme ablehnt oder sie schon vorher erklärt.
(3) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
(4) Mündliche Nebenabreden, die diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, dürfen nur mit dem Geschäftsführer vereinbart werden.
3. Preise
Bei allen Preisen handelt es sich grundsätzlich um Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, außer sie sind anderweitig entsprechend gekennzeichnet.
4. Lieferzeiten
(1) Bei Lieferung von Waren (beispielsweise Ersatzteile) werden Lieferfristen je nach den Möglichkeiten des Vorlieferers eingehalten. Bei unvorhersehbaren Lieferhindernissen des Lieferanten oder Vorlieferanten durch höhere Gewalt oder Ereignisse wie Brand, Streik, Boykott oder ähnliches verlängert sich die Lieferfrist um diesen Zeitraum. Bei Unmöglichkeit der Leistung erlischt der Anspruch auf Lieferung. Kosten aus vorher geleisteten Dienstleistungen fallen trotzdem an.
(2) Grundsätzlich werden keine bindenden Liefertermine vereinbart.
(3) Bei Vorliegen von net-lab zu vertretenden Verzögerungen, wird die Dauer der vom Vertragspartner gesetzlich zu setzenden Nachfrist im Falle von Lieferungen auf vier Wochen, bei Dienstleistungen auf 10 Tage festgesetzt, die mit Eingang der schriftlichen Nachfristsetzung bei von net-lab beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Auf die genannten Umstände kann sich der Vertragspartner nur berufen, wenn er net-lab unverzüglich schriftlich benachrichtigt.
5. Versand und Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von net-lab verlassen hat.
Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
6. Gewährleistung
(1) Ist ein Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm schriftlich zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungspflicht durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert net-lab nach ihrer Wahl unter Ausschluß jeglicher, sonstiger Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners Ersatz oder bessert nach. Dreifache Nachbesserungen bezüglich eines Mangels sind zulässig.
(2) Die Gewährleistungspflicht auf Waren im Geschäftsverkehr mit gewerblichen Vertragspartnern beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Die Gewährleistungspflicht auf Waren im Geschäftsverkehr mit nicht gewerblichen Vertragspartnern beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Garantiesiegel beschädigt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht vom Hersteller zugelassen sind, so entfällt jede Gewährleistung.
(3) Offensichtliche Mängel müssen von net-lab unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch net-lab bereitzuhalten oder aber ihm kostenfrei zu überstellen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungs-ansprüche aus.
(4) Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(5) Die vorstehenden Regelungen dieser Paragraphen gelten nicht für Gebrauchtartikel und Dienstleistungen, die immer unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert werden. Öffnung von Geräten von nicht vom Verkäufer authorisierten Fachpersonal führt zum Verlusder Gewährleistung. Bei unberechtigten Reklamationen wird eine Überprüfungspauschale im Wert einer Technikerarbeitseinheit erhoben.
(6) net-lab steht dem Vertragspartner nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung ihrer Waren und Dienstleistungen zur Verfügung. Sie haftet hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe des folgenden Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgelt schriftlich vereinbart und gezahlt wurde.
(7) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen net-lab als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen , die den Vertragspartner gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.
Für Datenverluste haftet net-lab in keinem Falle.
(8) Gewährleistungsrechte gegen net-lab stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht übertragbar.
7. Annahmeverzug des Vertragspartners
Nimmt der Vertragspartner Waren oder Dienstleistungen aus Gründen die er zu vertreten hat nicht an, so ist er zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Grundsätzlich ist net-lab nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von 25% des vereinbarten Preises ohne Nachweis eines Schadens zu verlangen, sofern nicht nachweislich ein geringerer Schaden entstanden ist.
8. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die net-lab aus jedem Rechtsgrund gegen den Vertragspartner jetzt oder künftig zustehen, behält sich net-lab das Eigentum an gelieferter Waren vor (Vorbehaltsware). Der Vertragspartner darf über die Vorbehaltswaren nicht verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher und Konkursverwalter - auf die Vorbehaltswaren wird der Vertragspartner auf das Eigentum von net-lab hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
(3) Bei vertragswidrigen Verhalten des Vertragspartners - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist net-lab berechtigt, die Vorbehaltswaren auf ihre Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltswaren durch net-lab - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. Es gilt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt.
9. Zahlung
(1) Verkehrspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt; ausgenommen sind Beträge bis zu EUR 250,- in bar gegen Aushändigung einer Barverkaufs-Quittung mit Unterschrift. Im Übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an net-lab oder auf ein von dieser angegebenes Bank-bzw. Postgirokonto erfolgen.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug jedwerder Skonti zahlbar, soweit keine andere Zahlungsweise schriftlich vereinbart wurde.
(3) net-lab ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Vertragspartners Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sie wird den Vertragspartner über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist net-lab berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
(4) Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(5) Wenn von net-lab Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen., insbesondere wenn dieser einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn net-lab andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so ist net-lab berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder die Ware auf Kosten des Vertragspartners zurückzunehmen.
10. Internet
Für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Internet stehen, insbesondere Webhosting, Domainresrevierungen und Leitungsprodukte zur Datenübertragung über das öffentliche Kommunikationsnetz, gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Durchführung von Internetdienstleitungen, die jederzeit in schiftlicher Form bei net-lab erhältlich und/oder einzusehen sind.
11. Datenschutz
Der Vertragspartner ist damit einverstanden, daß seine uns im Rahmen der Geschäfts-beziehungen zugehenden Daten in unserer EDV - Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Adressmaterial kann zur Erstellung von Kundenanschreiben verwendet werden.
12. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine, dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende.
13. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von net-lab.
Stand 2.11.2002